Weltweit sind Menschen massiven Sicherheits- und Gesundheitsrisiken durch ihre Arbeit ausgesetzt. Auch in Deutschland läuft nicht alles rund. Hier gibt es zwar mit dem Arbeitsschutzgesetz und dem Arbeitssicherheitsgesetz gute Grundlagen zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Doch hohe Krankenstände und Ausfalltage in den Betrieben zeigen auch, dass viele Arbeitgeber*innen ihrer gesetzlichen Verantwortung viel zu oft nicht nachkommen. Und auch die Covid-19-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig guter Schutz am Arbeitsplatz ist.
dpa Süß oder sauer? Gesundheit am Arbeitsplatz ist mehr als der Biss in einen Apfel –
Worum geht es?
Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ins Leben gerufen. Ziel des offiziellen UNO-Aktionstages ist es, die erkrankten, verletzten und getöteten Lohnarbeiter*innen ins Blickfeld zu rücken, um eine sichere, gesunde und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Ein wichtiger Bestandteil zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen ist in Deutschland die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Danach sind Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz nicht gefährdet wird. Sie müssen die gesundheitsschädigenden Beeinflussungen am Arbeitsplatz ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten ergreifen. Arbeit darf nicht krank machen.
„Bei der Pflicht, die Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten, versagen viele Arbeitgebenden und ignorieren schlichtweg ihren gesetzlichen Auftrag.“
Dagmar König, ver.di-Bundesvorstandsmitglied
Was lässt sich noch verbessern?
Aus ver.di-Sicht sind die meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die Krankenstände und Ausfalltage in den Betrieben auf einem erschreckend hohen Niveau. Trotzdem machen nur gut 50 Prozent der Betriebe und Einrichtungen die vom Gesetz vorgeschriebene vollständige Gefährdungsbeurteilung – lediglich 10 Prozent berücksichtigen auch die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
„Bei der Pflicht, die Arbeitsbedingungen gesund zu gestalten, versagen viele Arbeitgebenden und ignorieren schlichtweg ihren gesetzlichen Auftrag“, sagt Dagmar König, ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Sie fordert, Gefährdungsbeurteilungen müssten umfangreicher stattfinden und bei Nichtdurchführung müssten die Arbeitgebenden schärfer sanktioniert werden. Die Arbeitsschutzkontrollen durch die zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträger müssten dazu ausgeweitet werden. Mit der Einführung einer jährlichen Mindestbesetzungsquote von 5 Prozent ab 2026 soll es immerhin zu einer deutlichen Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen kommen. Das wird von ver.di begrüßt.
Außerdem fordert ver.di angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt eine Ausweitung des Arbeitsschutzgesetzes, zudem eine Anti-Stress-Verordnung, um auch der wachsenden Stressbelastung Grenzen zu setzen, und die Anerkennung von psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout bei der Arbeit als Berufskrankheit. Aktuell setzt sich ver.di dafür ein, dass Covid-19 auch über den Gesundheits-und Wohlfahrtsbereich hinaus als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt wird, um Beschäftigte hier sozial besser abzusichern.